Terminanfrage per Formular
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Wahlarzt Erklärung – daher Privattermin:
Ein Wahlarzt ist prinzipiell ein selbständiger Unternehmer, der selbst über die Höhe des Arzthonorars entscheiden kann und keine Vergütungen von der österreichischen Gesundheitskasse für Behandlungen bekommt.
Die Zahlungsabwicklung beim Wahlarzt folgt nicht über die e-Card, sondern man muss das Honorar selbst bezahlen und bekommt dann meistens einen Teil von der Sozialversicherung zurück. Im Falle einer privaten Zusatzversicherung kann der Restbetrag dort eingereicht werden.